Wie bekommt man eine/n Betreuer/in ?

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger angeregt werden und erfolgt bei der Betreuungsbehörde oder direkt beim Vormundschaftsgericht. Auch der/die Betroffene selbst kann sich an das Amtsgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten. In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt, andere Behörden, Pflegeeinrichtungen oder Angehörige tätig, und regen die Einrichtung einer Betreuung an.
Die Betreuungsbehörde erstellt in der Regel für das Vormundschaftsgericht  einen Sozialbericht. Der Vormundschaftsrichter holt dann ein medizinisches Sachverständigengutachten ein, in dem zur Erforderlichkeit  und zum Umfang der Betreuung Stellung genommen wird. Nach der Anhörung des/der Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht wird die Betreuung angeordnet und ein geeigneter Betreuer bestellt. Unter Umständen geschieht dies auch gegen den Willen des/der Betroffenen.


 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.